Erfahrungsgemäß verschenken die meisten Arbeitnehmer in eigener Sache bei Aufhebungsverträgen bzw. Kündigungen viel Geld, da sie die rechtlichen Hintergründe und taktischen Spielregeln nicht kennen.
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Dennoch kann man durch taktische Verhandlungsführung und richtiges Ausspielen der eigenen Karten im "Abfindungspoker" nahezu immer eine optimale Abfindung aushandeln. Selbst wenn der Arbeitgeber bereits eine Abfindung angeboten hat, ist in den meisten Fällen noch mehr herauszuholen.
Wir bestimmen mit Ihnen Ihre Verhandlungsposition sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht und analysieren die Schwächen und Risiken der Gegenseite. Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre persönliche Situation passende Strategie, um Ihre Vorstellungen zu erreichen.