Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen und Fragen des Betriebsverfassungsrechtes.
Egal, ob es zum Beispiel um die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen und Versetzungen oder um die Mitwirkung in anderen Angelegenheiten geht, ob Betriebsvereinbarungen auszuhandeln sind oder sonst Fragen zwischen den Betriebsparteien zu lösen sind - wir beraten Sie umfassend und führen die nötigen Verhandlungen für Sie.
Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unternehmens auf und entwickeln mit Ihnen Verhaltensstrategien im Umgang mit der anderen Betriebspartei.
Natürlich vertreten wir Sie bundesweit sowohl in Einigungsstellen- als auch Beschlussverfahren.