Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft schwer. Viele sind verunsichert, die ersten Unternehmen haben bereits jetzt betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Doch auch in dieser Situation gelten weiterhin die gesetzlichen Fristen.
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr, gerichtlich eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen oder eine Abfindung zu erstreiten.
In dieser Situation helfen wir Ihnen schnell und unbürokratisch weiter. Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder übersenden Sie uns direkt per E-Mail (
info@kanzleigroll.de) Ihre Unterlagen.
Wir benötigen, sofern vorhanden (Unterlagen können Sie auch nachreichen): Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, die letzte Gehaltsabrechnung, sowie die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).
Wir können dann unmittelbar Klage beim zuständigen Arbeitsgericht für Sie einreichen und damit Ihre Rechte in dieser Notlage wahren. Den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie.
Der guten Ordnung halber: durch die Übersendung der genannten Unterlagen kommt noch kein Mandat zustande. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn wir Ihnen den vollständigen Erhalt der Unterlagen bestätigen und Ihnen eine Vollmacht übersenden.
Wir helfen Ihnen weiter, bleiben Sie gesund!