Sie sind als Geschäftsführer kein Arbeitnehmer. Deshalb gelten für Sie vielfältige Besonderheiten sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht.
Wir beraten Sie bereits bei Abschluss Ihres Dienstvertrages. Insbesondere bei dessen Gestaltung prüfen und entwickeln wir mit Ihnen Möglichkeiten, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken und Gestaltungsspielräume zur Nutzung Ihrer individuellen Interessen zu schaffen.
Bei der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses verhandeln wir für Sie über die Beendigungsmodalitäten. Zusammen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung und schaffen Regelungen zu wichtigen Themenkomplexen wie Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten, Zeugnisformulierungen, Aktienoptionsprogrammen, Dienstwagennutzung, Outplacement-Beratung und dem Schicksal Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer zum GmbH-Geschäftsführer aufsteigt. Diesen Schritt auf der Karriereleiter gilt es in Ihrem Interesse insbesondere im Hinblick auf die Fortgeltung des alten Arbeitsverhältnisses genau zu regeln und zu planen. Wir beraten Sie umfassend sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch strategischer Hinsicht.