Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre, wobei sowohl Mütter wie Väter anspruchsberechtigt sind. Sie können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen.
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags gegenüber dem Arbeitgeber, wobei verschiedene Fristen unbedingt einzuhalten sind.
Es gibt jedoch viele weitere Aspekte, die bei der Beantragung und der Durchführung der Elternzeit beachtet werden müssen, sei es z.B. der Wunsch nach Teilzeitarbeit während der Elternzeit oder die grundsätzliche Teilzeitarbeit nach Vollendung der Elternzeit. Denn in der Realität ist das Interesse des Arbeitgebers leider nicht mit dem Wunsch der Bundesregierung vereinbar, Mütter oder Väter nach der Geburt des Kindes zu unterstützen und sie nach Ablauf der Elternzeit wieder erfolgreich in ihren alten Beruf einzugliedern. Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass die berufliche Karriere leider viel zu oft zu Ende ist.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/innen bei der Beantragung und Durchführung der Elternzeit. Vertrauen Sie dabei auf unserer langjährigen Erfahrung.