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Interessenausgleich in Unternehmen

Bei Umstrukturierungen und Personalabbau gilt: In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nicht nur informiert, es muss auch ein Interessenausgleich versucht werden, um soziale Nachteile abzumildern.

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