Im Fall der Beendigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages durch eine Kündigung gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen für Unternehmen, die Arbeitnehmer nutzen können. Hier gilt der Grundsatz, dass es im Arbeitsrecht keinen aussichtslosen Fall gibt.
Es kann kostspielige Folgen für Arbeitgeber haben, wenn die zahlreichen rechtlichen Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht erkannt und genommen werden. Insbesondere die Bedeutung einer Abmahnung als Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung wird hier oft verkannt. Steht keine Kündigung im Raum, sondern nur eine Abmahnung, bedarf es weiterer taktischer Überlegungen, ob gegen diese isoliert vorgegangen wird.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei der Abwehr jedweder Kündigung und führen Kündigungsschutzprozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dies betrachten wir als unsere Kernkompetenz. Hier werden Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Beratung und Prozessvertretung im Bezug auf die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.