In Krankenhäusern gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten, die nicht jedem geläufig sind. Dies fängt schon bei den bekannten Arbeitszeitproblemen an, die einen Ausgleich zwischen den gesetzlich maximal erlaubten Arbeitszeiten und der betrieblichen Realität erfordern.
Die einschlägigen Regelungen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie der Spezialtarifverträge für die Ärzte sind zu beachten, hinzu kommen Besonderheiten bei kirchlichen Trägern.
Eine Vielzahl von Spezialregelungen macht dieses Rechtsgebiet sehr undurchsichtig, es gibt zahlreiche Abweichungen zu den üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Medizinische Anforderungen an die Krankenversorgung, berufsrechtliche Regelungen, die Vorgaben der unterschiedlichen Träger und nicht zuletzt Finanzierungsfragen sind zu beachten.
Die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner berät und vertritt Ärzte und Pflegepersonal in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Krankenhaus und übernimmt selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Wir beraten auch Chefärzte und gestalten deren Verträge.
Gleichzeitig beraten wir Krankenhäuser und sonstige Träger im Vorfeld und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier legen wir ein Augenmerk auf eine individuelle und zielgerichtete Vertretung, um den Interessen unserer Mandanten optimale Geltung zu verschaffen.