Der öffentliche Dienst ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands, rund 7 Millionen Arbeitsverhältnisse unterliegen dem öffentlichen Dienstrecht.
Die einschlägigen Regelungen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) werden nicht nur unmittelbar von Bund, Ländern und Kommunen angewandt, sondern auch in vielen anderen Bereichen in Arbeitsverträgen vereinbart.
Eine Vielzahl von Spezialregelungen und Sondertarifverträgen macht dieses Rechtsgebiet sehr undurchsichtig, es gibt zahlreiche Abweichungen zu den üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Der Übergang vom BAT zum TvöD stellt alle Beteiligten vor neue Aufgaben. Wir sind mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren.
Die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner berät und vertritt Arbeitnehmer in allen Fragen des öffentlichen Dienstrechts und übernimmt selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.
Gleichzeitig beraten wir Behörden, Dienststellen und sonstige Träger im Vorfeld und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung im öffentlichen Dienstrecht. Hier legen wir ein Augenmerk auf eine individuelle und zielgerichtete Vertretung, um den Interessen unserer Mandanten optimale Geltung zu verschaffen.