Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, hilft nur noch der Gang zum Arbeitsgericht. Hier zeigt die Erfahrung: Gerade im Arbeitsrecht gibt es keinen aussichtslosen Fall.
Die Fülle an Rechtsprechung und Gesetzen ermöglicht es dem Spezialisten auch Situationen zu meistern, die auf den ersten Blick chancenlos scheinen. Deshalb ist die Vertretung durch Experten vor den Arbeitsgerichten unabdingbar. Eine Vielzahl prozessualer Besonderheiten und Fristen sorgt gerade im Arbeitsrecht für eine Unmenge von Stolperfallen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In besonderen Konstellationen wie der Kündigung Schwerbehinderter oder in der Elternzeit nehmen wir Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten wahr. Bei Dienstvertragsstreitigkeiten von Organvertretern treten wir vor den Zivilgerichten bis hin zum Oberlandesgericht auf.
Hier kommen uns unsere langjährige Erfahrung, unser bedingungsloser Einsatz und unsere nachgewiesene arbeitsrechtliche Expertise zu Gute. Zusammen mit unseren Mandanten erzielen wir optimale Ergebnisse.