Bei Umstrukturierungen und Personalabbau gilt: In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nicht nur informiert, es müssen auch ein Interessenausgleich und ein Sozialplan versucht werden. Teilweise kann der Sozialplan auch erzwungen werden.
Wir überprüfen Sozialpläne und beraten Sie dabei über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und Ansprüche, die sich für den einzelnen Arbeitnehmer ergeben. Auch im Rahmen eines betriebsbedingten Kündigungsschutzprozesses spielen Sozialpläne eine große Rolle. Oft lohnt es sich, trotz eines Sozialplans mit Abfindungsanspruch gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in solchen Konstellationen.
Ferner führen wir Sozialplanverhandlungen und übernehmen die Vertretung in Einigungsstellenverfahren. Hier entwickeln wir gemeinsam mit den Betriebspartnern Lösungen, die die Interessen bestmöglich sichern und betrachten dabei die rechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen.