Während einer Schwangerschaft genießen werdende Mütter einen besonderen Kündigungsschutz. Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist somit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig.
Eine weitere Besonderheit ist der Mutterschutz. Er beginnt 6 Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. D. h. werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von 8 Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsschwangerschaften wird diese Zeit auf 12 Wochen ausgedehnt.
Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus bis zum Ablauf der Elternzeit.
Wir beraten Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Schwangerschaft und dem Mutterschutz. Wir übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, so dass Sie sich voll und ganz auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten können.