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Schwangerschaft und Mutterschutz Rechte

Während einer Schwangerschaft genießen werdende Mütter einen besonderen Kündigungsschutz. Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist somit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig.

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