Das deutsche Arbeitsrecht räumt den Tarifvertragsparteien weit reichende Befugnisse ein. Zahlreiche Arbeitsverhältnisse werden immer noch von der Geltung entsprechender Tarifverträge beeinflusst.
Die Überprüfung von Haus- und Flächentarifverträgen bedarf daher einer besonderen Sorgfalt, um die sich ergebenden Vorteile für den einzelnen Arbeitnehmer zu nutzen. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen die tarifvertraglichen Regelungen für den einzelnen Arbeitnehmer eine große Rolle, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Ansprüche und die oft übersehenen Verfallklauseln. In der Beratung von Arbeitnehmern überprüfen wir Rechte aus den geltenden Tarifverträgen und setzen diese gerichtlich vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht durch.
Ferner beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen, unser Augenmerk gilt hier vor allem der wirtschaftlichen Tragweite der getroffenen Regelungen.