Ihr Recht auf Teilzeit
Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz hat ein Arbeitnehmer nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht wesentliche betriebliche Gründe entgegenstehen.
Hierbei müssen Fristen und Modalitäten beachtet werden. Bei einer Antragstellung ohne vorherige rechtliche Beratung kann es sehr schnell zu Problemen mit Ihrem Arbeitgeber kommen, was letztendlich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Nicht zu vergessen ist die gesetzliche Sperrzeitregelung, welche einen neuerlichen Antrag um ein vielfaches erschwert.
Wir sprechen mit Ihnen Ihren Teilzeitwunsch ausführlich durch, formulieren Ihren Teilzeitantrag und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.