Häufig sprechen Unternehmen keine Kündigung aus, sondern bieten zunächst einen Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an – für beide Seiten ein zweischneidiges Schwert, wenn das Verhandlungsergebnis nicht eindeutig niedergelegt wird.
Arbeitnehmer können durch geschickte Verhandlungslösungen finanzielle Vorteile erlangen. Auch Arbeitgebern bietet ein richtig verhandelter Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen und langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.
Wir beraten bereits im Vorfeld einer Trennungssituation. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen bestmöglich sichern. Wir verhandeln, entwerfen und überprüfen für Sie Aufhebungsverträge und beraten sie dabei über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir verfolgen den ganzheitlichen Beratungsansatz und betrachten daher die rechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen. Im Rahmen Ihrer Vertretung gilt für uns der Grundsatz: Sie stehen als Mensch im Vordergrund.
Zusammen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und schaffen Regelungen zu wichtigen Themenkomplexen wie Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten, Zeugnisformulierungen, Aktienoptionsprogrammen, Dienstwagennutzung, Outplacement-Beratung und dem Schicksal der betrieblichen Altersversorgung.