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Arbeitszeugnis prüfen lassen

Der Arbeitgeber ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem ein wohlwollendes Zeugnis zu erteilen. Häufig wird dabei versucht, negative Beurteilungen durch mehr oder weniger gelungene Formulierungen zu verschlüsseln.

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