Bei der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gelten besondere Regelungen, auch die Gestaltung der entsprechenden Verträge bedarf eines besonderen Augenmerks.
Da das schützende Gesetzesrecht sich als äußerst dünn erweist, gilt es durch die Ausgestaltung der Vertragsformulierungen eine tragfähige soziale Absicherung für Führungskräfte zu gewährleisten.
Wir beraten Vorstandsmitglieder im Hintergrund und führen Verhandlungen bei der Gestaltung von Dienstverträgen und auch in Trennungssituationen bis hin zur Führung von gerichtlichen Verfahren.
Insbesondere legen wir Wert auf eine individuelle Beratung und Betreuung. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Tragweite der vertraglichen Formulierungen, die entscheidend die Verhandlungssituation bestimmen. Wir entwickeln gemeinsam Lösungen zu den key points wie der Vergütungsgestaltung inklusive der Bonusansprüche, den Pensionszusagen und der Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.
In Trennungssituationen sorgen wir für eine optimale Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.