Durch Umstrukturierungen oder Neuausrichtung des Unternehmens aber auch aufgrund vielfältiger anderer Gründe wird durch Arbeitgeber immer häufiger zu dem Instrument der Versetzung gegriffen.
Nicht selten weist der Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht dem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang ein neues Arbeitsgebiet, eine andere Arbeitszeit oder einen anderen Arbeitsort zu.
Die Grenzen einer Versetzung sind nicht immer klar zu erkennen und einzelfallabhängig, da es dabei maßgeblich auf die vertragliche Gestaltung ankommt und auch Betriebsvereinbarungen, anwendbare Tarifverträge und Gesetze weitere Regelungen diesbezüglich enthalten können.
Eine zusätzliche Belastung kann für den Arbeitnehmer zudem die Angst sein, durch eine falsche Reaktion seinen Arbeitsplatz zu riskieren.
Wir beraten Sie in rechtlicher und individueller Hinsicht und entwickeln mit Ihnen eine Strategie, die Ihrer persönlichen Vorstellung gerecht wird.